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   BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 847/21   

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https://dejure.org/2021,17836
BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 847/21 (https://dejure.org/2021,17836)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2021 - 2 BvR 847/21 (https://dejure.org/2021,17836)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 2 BvR 847/21 (https://dejure.org/2021,17836)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde; Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten der strafgerichtlichen Entscheidung in Zweifelsfällen)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen nicht hinreichend substantiierten Aufzeigens eines Verfassungsverstoßes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahme einer jedenfalls mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zweifel bzgl der Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unvollständigem Vortrag zur Zustellung der angegriffenen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels unsubstantiierten Vortrags

  • rewis.io

    Nichtannahme einer jedenfalls mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zweifel bzgl der Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unvollständigem Vortrag zur Zustellung der angegriffenen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels unsubstantiierten Vortrags

  • rechtsportal.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels unsubstantiierten Vortrags

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer jedenfalls mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zweifel bzgl der Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unvollständigem Vortrag zur Zustellung der angegriffenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - und die Einhaltung der Monatsfrist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 847/21
    Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6).

    Daher ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten - oder die Klarstellung, dass der Beschluss nur einem der Beteiligten bekanntgegeben wurde - jedenfalls dann erforderlich, wenn sich die Einhaltung der Monatsfrist nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 847/21
    Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6).

    Daher ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten - oder die Klarstellung, dass der Beschluss nur einem der Beteiligten bekanntgegeben wurde - jedenfalls dann erforderlich, wenn sich die Einhaltung der Monatsfrist nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 847/21
    Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6).
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